Frequently Asked Questions
(die am häufigsten gestellten Fragen)

Hier findet man Antworten auf die Fragen, die uns am Häufigsten gestellt werden, wenn es um das Thema Führerschein geht.

     
  Übersicht:  
  Welche Unterlagen benötigt man beim Anmelden?  
  Wie viele Theoriestunden muss man machen?  
  Wann findet der Unterricht statt?  
  Muss ich warten bis ein Kurs für Motorradfahrer beginnt, oder kann man anfangen wann man will?  
  Fallen bei Euch viele Schüler in der Prüfung durch?  
  Ist einer von Euch schon mal während der Fahrstunde "geblitzt" worden, und wenn ja, wer muss das bezahlen?  
  Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?  
  Wie viele Fahrstunden sind vorgeschrieben und wie viele sind es insgesamt?

 


Welche Unterlagen benötigt man beim Anmelden?
Beim Anmelden in der Fahrschule benötigt die unten aufgeführten Unterlagen noch nicht unbedingt. Ihr solltet sie aber schon zügig besorgen, denn es dauert ca. vier bis sechs Wochen bis eine Prüfgenehmigung vorliegt und dafür werden diese Unterlagen benötigt. Wenn Ihr die Unterlagen zur Anmeldung mitbringen könnt - um so besser. Dann kann man sich voll auf seine Ausbildung konzentrieren und der Papierkram ist schon erledigt. 

Klasse Unterlagen
B, BE, A1, A2, A, AM,  1. Foto neuen Datums (35x45mm) Biometrisch (genau wie Personalausweis oder Reisepass)
  2. Sehtestbescheinigung (beim Optiker ca. 6,50 €) (nur Original) nicht älter als zwei Jahre
  3. Kopie des Personalausweises und wenn vorhanden Führerscheinkopie (kostenlos bei uns)
 

 


 

4. Nachweis über einen 1. Hilfe-Kurs (nur Original) (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht mehr gültig)

....oder
da die Fahrerlaubnisbehörde eine fünfjährige Aufbewahrungsfrist von Bescheinigungen hat, muss man 
innerhalb dieser Zeit bei Erweiterung der Fahrerlaubnis keine weitere Bescheinigung vorweisen.

   
   
   
   
   
   
   
   
   

Wie viele Theoriestunden muss man machen?
Ein Theorieunterricht dauert 90 Minuten. Jeder der zum ersten Mal einen Führerschein macht, muss zwölf mal zum Grundunterricht. Jeder der einen Führerschein um eine oder mehrere Klassen erweitern will, muss nur noch sechs mal kommen. Des weiteren muss man am klassenspezifischen Unterricht teilnehmen (s.u.): 

Sonderunterricht  
Für Klasse A1, A2 , A je 4 x Unterricht (á 90 Minuten)
Für Klasse B und AM je 2 x Unterricht (á 90 Minuten)

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Wann findet der Unterricht statt?
Der Grundunterricht und der spezielle Unterricht für die Klasse B findet Montags und Donnerstags zwischen 19.30 und 21.00 Uhr statt. Unser Büro ist schon ab 18:00 Uhr geöffnet, so dass man schon vor dem Unterricht Fragebögen auf dem iPad auszufüllen kann. Der spezielle Unterricht für die Klassen A1, A2, A, AM, sowie der Mofa-Unterricht finden je nach Wunsch des Fahrschülers statt. Termine bieten wir montags bis freitags von morgens 8.00 Uhr bis abends 23.00 an.
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Muss ich warten bis ein Kurs für Motorradfahrer beginnt, oder kann man anfangen wann man will?
Bei uns kann man jederzeit einsteigen, spezielle Kurse gibt es nicht. Selbst wenn Du der Einzige sein solltest, der mit einem Motorradführerschein starten will (was bei uns echt die Ausnahme wäre), dann machen wir ohne Mehrkosten Einzelunterricht. Das gilt sogar für Bewerber die "nur" die Mofa - Prüfbescheinigung erreichen wollen.
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Fallen bei Euch viele Schüler in der Prüfung durch?
Bei der 
theoretischen Prüfung versuchen wir erfolgreich die Erfolgsquote hoch zu halten, indem wir vor der theoretischen Prüfung einen Vortest machen. Der ist bei uns natürlich kostenlos und dient nur zur eigenen Sicherheit. Wer diesen Vortest in den letzten fünf Jahren bestanden hat, bestand auch zu über 95% die Prüfung. Bei der praktischen Prüfung, also dem Fahren, lag die Erfolgsquote in den letzten fünf Jahren zwischen 70 und 81 Prozent. Das Durchfallen ist also eher die Ausnahme, wir machen Euch fit!
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Ist einer von Euch schon mal während der Fahrstunde "geblitzt" worden, und wenn ja, wer muss das bezahlen?
Es ist bisher noch nicht vorgekommen und wir hoffen auch, dass das nicht vorkommen wird. Sollte es aber wirklich mal passieren, dann müssen wir Fahrlehrer die Strafe bezahlen, da wir während der Fahrstunde die verantwortlichen Fahrer sind. Wenn jedoch der Fahrschüler (z.B. Motorradfahrer) trotz klarer Anweisung nicht langsamer wird, werden die Kosten für die Strafe an den Fahrschüler weitergegeben.
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Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?
Unabhängig von den Kosten, die bei uns entstehen, gibt es noch einige Nebenkosten die man einplanen sollte:

Foto unterschiedlich
Sehtest ca. 6,50 Euro
Erste Hilfe Kurs ca. 35 bis 50 Euro
Stadt Hörstel (Antrag) 5,10 Euro
Kreis Steinfurt für Klassen AM, T, L 37,50 Euro
Kreis Steinfurt für alle anderen Klassen 38,30 Euro + 5,00 Euro wenn man den Führerschein zugeschickt bekommen will
   
vorläufiger Führerschein (BF17) 7,70 Euro
begleitetes Fahren (BF17) pro Begleiter á 9,30 Euro
TÜV-Prüfgebühren Theorie (auch Mofa) 22,49 Euro
TÜV-Prüfgebühren Praktische Kl. B, BE, AM oder A1 91,75 Euro
TÜV-Prüfgebühren Praktische Kl. A 121,38 Euro
   
TÜV-Prüfgebühren Praktische Kl. A2 oder A bei Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A 80,92 Euro
evtl. Arzt-/Augenarztkosten (Kl. C, CE, C1, C1E) unterschiedlich
evtl. Führungszeugnis ca. 5 Euro
evtl. Meldebescheinigung ca. 5 Euro

Für ausländische Mitbürger, Umschreiber und Sonderfälle gelten zum Teil andere Gebühren. Wir geben während unserer Bürozeiten gerne Auskunft.
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Wieviele Fahrstunden sind vorgeschrieben und wieviele sind es insgesamt?
Das Gesetz gibt eine bestimmte Anzahl von Sonderfahrten vor, die jeder Fahrschüler fahren muss:
 

Für die Klassen B, A1, A2, A:

 
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Für die Klassen A2, A bei Vorbesitz der Klasse A1:

 

3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt

Für die Klasse BE:

 

3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
   
   
   

Für die Klassen AM und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Klasse L hat nur eine reine Theorieprüfung, daher auch keine praktischen Fahrstunden. Mofafahrer müssen 90 Minuten fahren, was wir dann auch direkt in Hörstel machen, wo der Fahrschüler später auch fährt.

Wie viele Fahrstunden man in der Stadt benötigt, hängt natürlich von den Lernfähigkeiten des einzelnen Fahrschülers ab. Wir haben bei uns in der Fahrschule ein seit über 30 Jahren bewährtes System, wo jeder Fahrschüler alles Notwendige lernt, und zwar nicht nur für die Prüfung (z.B. Ortskenntnis, Parken, Umkehren, Rückwärts um die Ecke setzen, Gefahrbremsung, Grundfahraufgaben usw. ) sondern für den späteren Alltag, um im Straßenverkehr gut zurecht zukommen. Dasselbe System sorgt auch dafür, das man bestimmte Straßenstellen nicht unnötig oft wiederholt. Dadurch können wir garantieren, dass wir nicht mehr Fahrstunden fahren, als zum Bestehen der praktischen Prüfung notwendig ist. Wir melden allerdings keine Fahrschüler zur praktischen Prüfung an, wenn wir nicht sicher sind, dass sie diese auch bestehen können. 

Die Anzahl der Gesamtstunden hängt von vielen Faktoren ab: Anzahl der Sonderfahrten, Talent des Fahrschülers und natürlich auch des Fahrlehrers, Alter des Fahrschülers, Größe des Prüfungsortes, Lernfähigkeit des Schülers, Lehrfähigkeit des Lehrers, Vorkenntnisse, und so weiter. Wir können also beim besten Willen keine konkrete Antwort darauf geben, wie viele Stunden man insgesamt benötigt. 
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Was bedeuten die Schlüsselnummern auf dem Führerschein ?


Haben Sie sich über die geheimnisvollen Zahlencodes auf der Rückseite von Ihrem EU-Führerschein gewundert? Kein Problem, hier kommt eine Erläuterung der wichtigsten Codes: (Alle Angaben ohne Gewähr, Quelle Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV) 
 

Zahlenkombinationen Erklärung :


01        Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches 

             Gutachten ausdrücklich gefordert wird. 

01.01   Fahrer ist Brillenträger. 
01.02   Fahrer trägt Kontaktlinsen. 
01.03   Fahrer muss eine Schutzbrille tragen. 
02        Fahrer braucht eine Hörhilfe. 
03        Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen. 
05        Fahrer hat eine Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen. 
05.01   Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren. 
05.02   Fahrer darf nur in einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts fahren. 
05.03   Fahrer darf nur ohne Beifahrer/Sozius fahren. 
05.04   Fahrer darf nicht schneller als ... km/h fahren. 
05.05   Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren. 
05.06   Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren. 
05.07   Fahrer darf nicht auf die Autobahn fahren. 
10        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Schaltung fahren. 
15        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Kupplung fahren. 
20        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bremsmechanismen fahren. 
25        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Beschleunigungsmechanismen

            fahren. 
30        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten kombinierten Brems- und

            Beschleunigungsmechanismen fahren. 
35        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bedienvorrichtungen fahren. 
40        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Lenkung fahren. 
42        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Rückspiegeln fahren. 
43        Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasstem Fahrersitz fahren. 
44        Anpassungen des Kraftrades 
44.01   Fahrer darf nur Krafträder mit Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel fahren. 
44.02   Fahrer darf nur Krafträder mit angepasster handbetätigter Bremse fahren. 
44.03   Fahrer darf nur Krafträder mit angepasster fußbetätigter Bremse fahren. 
44.04   Fahrer darf nur Krafträder mit angepassten Beschleunigungsmechanismen fahren. 
44.05   Fahrer darf nur Krafträder mit angepasster Handschaltung und Handkupplung fahren. 
44.06   Fahrer darf nur Krafträder mit angepassten Rückspiegeln fahren. 
44.07   Fahrer darf nur Krafträder mit angepassten Kontrolleinrichtungen fahren. 
44.08   Die Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig

             ermöglichen. 
45        Fahrer darf nur Krafträder mit Beiwagen fahren. 
46        nur dreirädrige Fahrzeuge
50        Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) 
51        Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (amtliches Kennzeichen) 
55        Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs 
70        Führerschein wurde umgetauscht Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-

             Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen

             des Ausstellungsstaates). 
71        Führerschein ist ein Duplikat (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates

             UN ECE - Unterscheidungszeichen). 
72        Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm

             und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1) fahren. 
73        Fahrer darf nur vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) fahren. 
74        Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von

             höchstens 7500 kg (C1) fahren. 
75        Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem

             Fahrersitz (D1) fahren. 
76        Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von

             höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

            mindestens 750 kg mitführen,   sofern die zulässige Gesamtmasse der 

            Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die

            Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E) fahren. 
77       Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem

           Fahrersitz (D1) fahren, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

           mehr als 750 kg mitführen, sofern 
           a.)       die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die

                      zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht                          übersteigen und 
           b.)      der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E). 
78       Fahrer darf nur Automatik fahren. Keine Kupplungsfahrzeuge 
81       Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21.

            Lebensjahr noch nicht vollendet haben

96       Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer

            zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse

            einer derartigen Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg

            beträgt."
104     Fahrer muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen. 
171     Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für

           Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr 
           als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. 
172     Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für

            Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste. 
173     Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1E fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch

            zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei Gesamtzugmasse über 12000 kg. 
174     Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum

            Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten

            Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen

            Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25

            km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte #

            Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die

           Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 
           25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. 
175     Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum

            Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten 

            Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von 

            Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und AM gehörenden mit

            einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. 
176     Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen

            des Ausbildungsverhältnisses beschränkt. 
177     Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch im

            Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung. 
196      Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,

             einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung

             zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

197      Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine

             praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe

             wurde absolviert (§ 17a FeV).

 

 

Kann man die Theorieprüfung und die Praktische Prüfung an einem Tag machen?


Grundsätzlich ja. Aber empfehlen können wir das nicht, denn wenn man mal in der theoretischen Prüfung durchfallen sollte, muss man die praktische Prüfung trotzdem voll bezahlen. Bei uns wird es in der Regel so gehandhabt: Die Theorieprüfungen werden Montags bis Donnerstags, meistens um 8 Uhr morgens angeboten. Wenn man da die Prüfung besteht, bestellen wir am darauf folgenden Montag bei dem TÜV-Nord die praktische Prüfung. Diese findet dann frühestens zwei Wochen nach der Bestellung statt.
Wenn man allerdings den Führerschein schneller benötigt, gibt es natürlich auch kürzere Wartezeiten zwischen Theorie und Praxis. Da sind wir ganz anpassungsfähig.
 


Wo kann man an dem „1.Hilfekurs“ teilnehmen ?


Es gibt viele Institutionen wo man diese Kurse machen kann.
Zum Beispiel: Lebensrettende Sofortmaßnahmen (für Klasse B, BE, A, A2, A1, AM, L, T)

In Rheine: DEUTSCHE UNFALLHILFE
Im Hauptbahnhof, links vom Haupteingang, neben der Bahnpolizei
Jeden Samstag 8:30 Uhr–16:30 Uhr
(außer an gesetzlichen Feiertagen, Ostersamstag und zwischen Weihnachten und Neujahr)
Kosten: ca. ??.?? €, dort kann man auch den Sehtest und biometrische Fotos machen.
Ohne Anmeldung, Ausweis mitbringen!!! 
Info: 0180 3 110 112 (Mo. – Fr.: 9 - 12 Uhr)
www.deutsche-unfallhilfe.de 


In Ibbenbüren: FAHRSCHULE KNÜPPE
Gravenhorster Straße 70
Jeden Samstag ab 09:30 Uhr
Kosten: ??.?? €, Ausweis mitbringen!!!
Mit Anmeldung 
Anmeldung unter : 0 54 51 / 9 61 20 oder 0171 36 31 974
Man kann dort auch den Sehtest machen und sogar Passbilder herstellen lassen. (Kosten bitte dort erfragen)


Zum Beispiel: 1.Hilfe – Kursus (für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)

In Rheine, Ibbenbüren und Umgebung: DEUTSCHES ROTES KREUZ
Termine, Orte und Kosten bitte im Internet suchen, unter:
www.drk-rheine.de oder www.drk-te.de, da die Kurse
nur bei genügend Anmeldungen stattfinden.
Anmeldung unter 0 54 51 / 5 90 20 
(Mo.- Do.: 8:00 Uhr -16:30 Uhr und Fr.: 8:00 Uhr -12:00 Uhr)
Ausweis mitbringen!!!

 

Alle Angaben ohne Gewähr!!! (Speziell die Zeiten und Preise der einzelnen Kurse variieren von Zeit zu Zeit)