FAHRERLAUBNIS KLASSEN

Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)

Beschreibung:
- ab 15 Jahren
- Fahräder mit Hilfsmotor
- höchstens 50 ccm
- maximal 25 km/h

Schließt folgende Klassen mit ein:
- Leichtmofas (20 km/h ohne Helm), Personal Transporter (z.B. Segways)

Klasse AM 

 

Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- Kleinkrafträder, Trikes und Quads
- höchstens 50 ccm
- maximal 45 km/h

Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine

Klasse A1

 

Beschreibung:
- ab 16 Jahre
- Leichtkrafträder
- mehr als 50 ccm aber weniger als 125 ccm Hubraum
- maximal 11 KW
- unter 18 Jahre keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr
  allerdings ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 KW pro Kg

Schließt folgende Klassen mit ein:
- AM

Klasse A2

 

Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- Mehr als 50 ccm Hubraum
- Schneller als 45 km/h

Beschränkung auf:
- 35 KW bzw. 47 PS
- Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,2 KW/kg Fahrzeuggewicht
- nach 2 Jahren Aufheben der Beschränkung mit praktischer Prüfung möglich.
- Benutzung von Trikes erst ab 21 Jahren

Schließt folgende Klassen mit ein:
- A1 und AM

Klasse A

 

Beschreibung:
- ab 24 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- Trikes

Beschränkung:
- Sollte jemand mit 18 Jahren Klasse A2 machen und dann mit 20 Jahren die Klasse A, darf er trotzdem erst ab 21 Jahren Trikes fahren (siehe Schlüsselzahl 81 auf dem Führerschein)

Schließt folgende Klassen mit ein:
- A1, A2 und AM

Klasse B

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (und begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Kombination PKW/Anhänger:
- erlaubt sind Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- erlaubt ist auch ein Anhänger wo die beiden zulässigen Gesamtmassen von Pkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 3.500 kg ergeben.

Schließt folgende Klassen mit ein:
- L, AM und S

Klasse B (Schlüsselzahl 197) (Automatikregelung)

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)

- Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Kombination PKW/Anhänger:
- erlaubt sind Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- erlaubt ist auch ein Anhänger wo die beiden zulässigen Gesamtmassen von Pkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 3.500 kg ergeben.

Besonderheit:

Man kann die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen. (Darf nach der Prüfung dann natürlich auch Schaltwagen fahren, und zwar Weltweit!!!)

Der Vorteil:

Die Ausbildung und die praktische Prüfung werden dadurch deutlich einfacher. Kein Abwürgen, kein Zurückrollen, immer genug Leistung z.B. beim Rauffahren auf die Autobahn, oder beim Überholen. Außerdem kann man sich sicherlich auch ein paar Fahrstunden sparen, und sich viel besser und früher um das Wesentliche im Straßenverkehr kümmern kann.

Wie läuft das ab?:

Man muss mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen fahren.

Wenn man mit der Schaltung dann gut umgehen kann, macht man während einer normalen Fahrstunde einen ca. 15 Minuten langen Test.

Dieser Test kostet nichts extra und soll in verschiedenen Situationen zeigen, ob das Schalten schon gut funktioniert.

Wenn man mal diesen Test nicht schaffen sollte, kann man ihn natürlich jederzeit wiederholen. (Oft sogar noch in der selben Fahrstunde)

Ist dieser Schalttest bestanden, wird von der Fahrschule die Schaltkompetenz schriftlich bestätigt.

Ab dann kann man Fahrstunden auf Automatikfahrzeugen fahren.

Welche Nachteile hat der Führerschein der Klasse B197?:

- der Kreis Steinfurt nimmt beim Antrag 28,60 € mehr

- Wenn man vor hat, auch den Führerschein der Klasse BE zu machen, egal ob sofort oder später, sollte man den B197 Führerschein nicht machen. Denn wenn man B197 gemacht hat, muss der BE Führerschein auf einem Schaltwagen gemacht werden, damit man danach Schaltwagen und Automatik fahren darf. Sollte man sich, nach bestandener B197 Prüfung, doch noch überlegen den Klasse BE Führerschein 

nachzumachen, geht das natürlich auch. Wir bieten auch BE mit Schaltwagen an.

Macht man erst die normale Klasse B, kann man danach die Klasse BE auf Automatik machen und darf trotzdem auch Schaltung fahren

(Das gilt auch bei der Klasse C und D, aber da fährt man ja eh fast nur noch Automatikfahrzeuge)

Klasse B (Schlüsselzahl 96)

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung 
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn
- Kombinationen PKW/Anhänger bis maximale zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen für den Zug nicht überschritten werden

Besonderheit:

- Es ist keine praktische Prüfung notwendig. Es ist eine reine Fahrerschulung. Die Teilnahme an der Fahrerschulung muss die Fahrschule ausstellen.
  (Tipp.: Da aber für diese Fahrerschulung mindestens sieben Zeitstunden Unterricht (Theorie- und Praxisteil) notwendig sind, empfiehlt sich immer der richtige BE Führerschein, da er finanziell keinen gewaltigen Unterschied macht.)

Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine

Klasse BE

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung 
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- und Kombinationen PKW/Anhänger die nicht in der Klasse B eingeschlossen sind (bis maximale zulässige Gesamtmasse von 7 Tonnen für den Zug)

Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine

Die Klassen L, T, C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE bilden wir nicht (mehr) aus.