FAHRERLAUBNIS KLASSEN

 


 


Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)

Beschreibung:
- ab 15 Jahren
- Fahräder mit Hilfsmotor
- höchstens 50 ccm
- maximal 25 km/h

Schließt folgende Klassen mit ein:
- Leichtmofas (20 km/h ohne Helm), Personal Transporter (z.B. Segways)

 


Klasse AM 

 

Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- Kleinkrafträder, Trikes und Quads
- höchstens 50 ccm
- maximal 45 km/h

Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine

 


Klasse A1

 

Beschreibung:
- ab 16 Jahre
- Leichtkrafträder
- mehr als 50 ccm aber weniger als 125 ccm Hubraum
- maximal 11 KW
- unter 18 Jahre keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr
  allerdings ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 KW pro Kg

Schließt folgende Klassen mit ein:
- AM

 


Klasse A2

 

Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- Mehr als 50 ccm Hubraum
- Schneller als 45 km/h

Beschränkung auf:
- 35 KW bzw. 47 PS
- Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,2 KW/kg Fahrzeuggewicht
- nach 2 Jahren Aufheben der Beschränkung mit praktischer Prüfung möglich.
- Benutzung von Trikes erst ab 21 Jahren

Schließt folgende Klassen mit ein:
- A1 und AM

 

 


Klasse A

 

Beschreibung:
- ab 24 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- Trikes

Beschränkung:
- Sollte jemand mit 18 Jahren Klasse A2 machen und dann mit 20 Jahren die Klasse A, darf er trotzdem erst ab 21 Jahren Trikes fahren (siehe Schlüsselzahl 81 auf dem Führerschein)

Schließt folgende Klassen mit ein:
- A1, A2 und AM


Klasse B

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (und begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Kombination PKW/Anhänger:
- erlaubt sind Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- erlaubt ist auch ein Anhänger wo die beiden zulässigen Gesamtmassen von Pkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 3.500 kg ergeben.

Schließt folgende Klassen mit ein:
- L, AM und S


Klasse B (Schlüsselzahl 96)

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung 
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- und Kombinationen PKW/Anhänger bis maximale zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen für den Zug

Besonderheit:

- Es ist keine praktische Prüfung notwendig. Es ist eine reine Fahrerschulung. Die Teilnahme an der Fahrerschulung muss die Fahrschule ausstellen.
  (Tipp.: Da aber für diese Fahrerschulung mindestens sieben Zeitstunden Unterricht (Theorie- und Praxisteil) notwendig sind, empfiehlt sich immer der richtige BE Führerschein, da er finanziell keinen gewaltigen Unterschied macht.)

Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine


 

Klasse BE

Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung 
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- und Kombinationen PKW/Anhänger die nicht in der Klasse B eingeschlossen sind (bis maximale zulässige Gesamtmasse von 7 Tonnen für den Zug)

Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine

 



Die Klassen L, T, C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE bilden wir nicht (mehr) aus.