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Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)
Beschreibung:
- ab 15 Jahren
- Fahräder mit Hilfsmotor
- höchstens 50 ccm
- maximal 25 km/h
Schließt folgende Klassen mit
ein:
- Leichtmofas (20 km/h ohne Helm), Personal Transporter (z.B. Segways)
Klasse AM
Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- Kleinkrafträder, Trikes und Quads
- höchstens 50 ccm
- maximal 45 km/h
Schließt folgende Klassen mit
ein:
- keine
Klasse A1
Beschreibung:
- ab 16 Jahre
- Leichtkrafträder
- mehr als 50 ccm aber weniger als 125 ccm Hubraum
- maximal 11 KW
- unter 18 Jahre keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr
allerdings ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 KW pro Kg
Schließt folgende Klassen mit ein:
- AM
Klasse A2
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- Mehr als 50 ccm Hubraum
- Schneller als 45 km/h
Beschränkung auf:
- 35 KW bzw. 47 PS
- Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,2 KW/kg Fahrzeuggewicht
- nach 2 Jahren Aufheben der Beschränkung mit praktischer Prüfung möglich.
- Benutzung von Trikes erst ab 21 Jahren
Schließt folgende Klassen mit
ein:
- A1 und AM
Klasse A
Beschreibung:
- ab 24 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- Trikes
Beschränkung:
- Sollte jemand mit 18 Jahren Klasse A2 machen und dann mit 20 Jahren die Klasse
A, darf er trotzdem erst ab 21 Jahren Trikes fahren (siehe Schlüsselzahl 81 auf dem Führerschein)
Schließt folgende Klassen mit
ein:
- A1, A2 und AM
Klasse B
Beschreibung:
- ab 18 Jahren (und begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Kombination PKW/Anhänger:
- erlaubt sind Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- erlaubt ist auch ein Anhänger wo die beiden zulässigen Gesamtmassen von Pkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 3.500 kg ergeben.
Schließt folgende Klassen mit
ein:
- L, AM und S
Klasse B (Schlüsselzahl 96)
Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- und Kombinationen PKW/Anhänger bis maximale zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen für den Zug
Besonderheit:
- Es ist keine praktische Prüfung notwendig. Es ist eine reine
Fahrerschulung. Die Teilnahme an der Fahrerschulung muss die Fahrschule ausstellen.
(Tipp.: Da aber für diese Fahrerschulung mindestens sieben Zeitstunden Unterricht (Theorie- und Praxisteil) notwendig sind, empfiehlt sich immer der richtige BE Führerschein, da er
finanziell keinen gewaltigen Unterschied macht.)
Schließt folgende Klassen mit ein:
- keine
Klasse BE
Beschreibung:
- ab 18 Jahren (auch begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- und Kombinationen PKW/Anhänger die nicht in der Klasse B eingeschlossen sind (bis maximale zulässige Gesamtmasse von 7 Tonnen für den Zug)
Schließt folgende Klassen mit
ein:
- keine
Die Klassen L, T, C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE bilden wir nicht (mehr) aus.